Begutachtung vor Rückgabe von Leasingfahrzeugen

Die GTÜ bietet mit seinen Vertragspartnern ein Tool zur Bewertung von Leasingfahrzeugen vor deren Rückgabe an, das allen Ansprüchen am Markt mehr als gerecht wird. Die Vorteile, die sich dabei für den Auftraggeber ergeben, sind eine faire Bewertung (Differenzierung zwischen Gebrauchsspuren und tatsächlichen Schäden am Fahrzeug) und einem übersichtlichen und detaillierten Leasingbewertungsbericht.

Zunächst wird durch unseren Sachverständigen geprüft, welche Leasingvertragsart vorliegt. Bei Leasingverträgen werden in der Regel zwei Vertragsarten unterschieden. Zum einen der Leasing-Restwertvertrag und zum anderen der Leasing-Kilometervertrag. Der Grundtyp des Leasingvertrages bestimmt dann Umfang und Inhalt des Leasingbewertungsberichtes.

Der zu erstellende Leasingbewertungsbericht weist neutral und transparent den Ist-Zustand und damit letztendlich den Wert bzw. den Minderwert des Fahrzeuges gemessen am "Normalzustand" aus. Was aber ist nun normal bzw. was ist als normale Abnutzung nach Ablauf der Vertragsdauer anzusehen und was nicht?

Bei der Rückgabe von Leasingobjekten kommt es erfahrungsgemäß zwischen den Vertragspartnern genau hier oft zur Unstimmigkeit. Befindet sich das Leasingfahrzeug in einem vertragsgemäßen Zustand oder nicht? Zur Einschätzung des Normalzustandes orientieren sich unsere Sachverständigen an die Vorgaben am Gebrauchtwagenmarkt, sodass bei der technischen und optischen Beurteilung des jeweiligen Fahrzeuges die Gesetze des Marktes Berücksichtigung finden und nicht illusorische Vorstellungen von Vertragspartnern.

Der Leasingbewertungsbericht soll hier zwischen den Vertragspartnern vermitteln und überzogene Forderungen des Leasinggebers abwehren.

Leasingbewertungsbericht

Leasingbewertungsbericht