Oldtimer: H-Kennzeichen und 07-Kennzeichen
Der Weg zum H-Kennzeichen oder zum roten 07-Kennzeichen:
Allgemeines zu H-Kennzeichen und 07-Kennzeichen
Mit der Neuordnung des Rechts der Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr und dem in Kraft treten der neuen Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) soll das Zulassungsverfahren vereinfacht und beschleunigt werden. Die Neuordnung betrifft unter anderem auch die Zulassung von Oldtimern. Seit dem 01.03.2007 sind somit auch die GTÜ-Prüfingenieure berechtigt, Oldtimer-Gutachten nach § 23 StVZO zur Erlangung einer H-Zulassung oder eines roten 07er-Kennzeichens durchzuführen.
Bei positiver Begutachtung erhält der Halter von Fahrzeugen, die nachweislich vor mehr als 30 Jahren erstmalig zugelassen wurden, finanzielle Vorteile durch eine verminderte Kfz-Steuer, die unabhängig von Hubraum und Schadstoffausstoß pauschal 191,73 EUR beträgt. Die freie Einfahrt in etwaige Umweltzonen in Deutschland wird auch ohne Auflagen gewährt.
Die Oldtimerbegutachtung umfasst eine Untersuchung im Umfang einer Hauptuntersuchung nach § 29 StVZO, sowie die sachverständige Begutachtung des Pflege-/Erhaltungszustands des Gesamtfahrzeugs und der Originalität seiner Hauptbaugruppen. Zu den relevanten Hauptbaugruppen eines Oldtimers zählen Aufbau/Karosserie, Rahmen/Fahrwerk, Motor/Antrieb, Bremsanlage, Lenkung, Räder/Reifen, elektrische Anlage und der Fahrzeuginnenraum.
Zunächst bleibt jedoch durch den Besitzer eines Oldtimers noch zu klären, welche Art der Zulassung für sein Schätzchen die Richtige ist. Es gilt die Vor- und Nachteile der unterschiedlichen Zulassungsarten gegenüberzustellen und abzuwägen, wie der Oldtimer genutzt werden soll. Bei der Zulassung von Oldtimern werden grundsätzlich zwei Arten unterschieden – das H-Kennzeichen und das rote 07-Kennzeichen. Darüber hinaus besteht natürlich auch für Fahrzeuge, die älter als 30 Jahre sind, die Möglichkeit der Zulassung mit einem „Saison-Kennzeichen“, „Kurzzeit-Kennzeichen“ oder auch mit einem „amtlichen Kennzeichen“, wobei auf diese Zulassungsarten hier nicht weiter eingegangen werden soll. Die nachfolgenden Ausführungen befassen sich ausschließlich mit der Oldtimerzulassung nach §23 StVZO.
Vor- und Nachteile der Oldtimerzulassungsarten

Das H-Kennzeichen ist ein Kennzeichen für Liebhaber alter Fahrzeuge im Sinne eines amtlichen Kennzeichens, welches den Halter ermöglichen soll, einzelne Fahrzeuge im Straßenverkehr ohne Nutzungseinschränkungen rollfähig zu halten.

Das rote 07-Kennzeichen ist ein Kennzeichen für Sammler und Liebhaber alter Fahrzeuge im Sinne eines Wechselkennzeichens, welches dem Sammler ermöglichen soll, mit einem Kennzeichen Sammlungen von Fahrzeugen im Straßenverkehr rollfähig zu halten.
Die Nutzung der Oldtimer im öffentlichen Straßenverkehr ist je nach Zulassungsart jedoch an bestimmte Bedingungen und Auflagen gebunden, die wir Ihnen in der nachfolgenden Tabelle gegenüberstellen möchten.
Zulassung mit H-Kennzeichen | Zulassung mit 07-Kennzeichen | |
Vorteile |
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Nachteile |
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1 In das Fahrtenverzeichnis für das rote 07-Kennzeichen sind sämtliche Fahrten unter Bezeichnung des Fahrzeuges, der Angabe des Fahrzeugführers mit dessen Anschrift, dem Datum der Fahrt, deren Beginn und Ende der Fahrstrecke fortlaufend und wahrheitsgemäß einzutragen. Die Aufzeichnungen sind mindestens ein Jahr aufzubewahren und autorisierten Personen auf Verlangen jederzeit zur Prüfung auszuhändigen. |
Benötigte Unterlagen für die Oldtimerzulassung
Zulassung mit H-Zulassung | Zulassung mit 07-Zulassung |
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Das Oldtimergutachten nach § 23 StVZO zur Erlangung des H-Kennzeichens oder des roten 07-Kennzeichens und eine Abgasuntersuchung, wenn erforderlich, können durch unsere GTÜ-Prüfingenieure durchgeführt werden. |
Zulassungskosten
H- Kennzeichen | 07-Kennzeichen | |
Zuteilung eines Kennzeichens | 26,30 EUR | 70,00 EUR |
KBA | 2,60 EUR | 2,60 EUR |
Zulassungsbescheinigung Teil II | 3,60 EUR | ——– |
Fahrzeugscheinheft | ——– | 15,30 EUR |
Ggf. bei ungetypten Fahrzeugen | 15,30 EUR | ——– |
Wunschkennzeichen | 10,20 EUR | ——– |