Oldtimer: H-Kennzeichen und 07-Kennzeichen

Der Weg zum H-Kennzeichen oder zum roten 07-Kennzeichen:

1. Allgemeines zu H-Kennzeichen und 07-Kennzeichen

Allgemeines zu H-Kennzeichen und 07-Kennzeichen

Mit der Neuordnung des Rechts der Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr und dem in Kraft treten der neuen Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) soll das Zulassungsverfahren vereinfacht und beschleunigt werden. Die Neuordnung betrifft unter anderem auch die Zulassung von Oldtimern. Seit dem 01.03.2007 sind somit auch die GTÜ-Prüfingenieure berechtigt, Oldtimer-Gutachten nach § 23 StVZO zur Erlangung einer H-Zulassung oder eines roten 07er-Kennzeichens durchzuführen.

Bei positiver Begutachtung erhält der Halter von Fahrzeugen, die nachweislich vor mehr als 30 Jahren erstmalig zugelassen wurden, finanzielle Vorteile durch eine verminderte Kfz-Steuer, die unabhängig von Hubraum und Schadstoffausstoß pauschal 191,73 EUR beträgt. Die freie Einfahrt in etwaige Umweltzonen in Deutschland wird auch ohne Auflagen gewährt.

Die Oldtimerbegutachtung umfasst eine Untersuchung im Umfang einer Hauptuntersuchung nach § 29 StVZO, sowie die sachverständige Begutachtung des Pflege-/Erhaltungszustands des Gesamtfahrzeugs und der Originalität seiner Hauptbaugruppen. Zu den relevanten Hauptbaugruppen eines Oldtimers zählen Aufbau/Karosserie, Rahmen/Fahrwerk, Motor/Antrieb, Bremsanlage, Lenkung, Räder/Reifen, elektrische Anlage und der Fahrzeuginnenraum.

Zunächst bleibt jedoch durch den Besitzer eines Oldtimers noch zu klären, welche Art der Zulassung für sein Schätzchen die Richtige ist. Es gilt die Vor- und Nachteile der unterschiedlichen Zulassungsarten gegenüberzustellen und abzuwägen, wie der Oldtimer genutzt werden soll. Bei der Zulassung von Oldtimern werden grundsätzlich zwei Arten unterschieden – das H-Kennzeichen und das rote 07-Kennzeichen. Darüber hinaus besteht natürlich auch für Fahrzeuge, die älter als 30 Jahre sind, die Möglichkeit der Zulassung mit einem „Saison-Kennzeichen“, „Kurzzeit-Kennzeichen“ oder auch mit einem „amtlichen Kennzeichen“, wobei auf diese Zulassungsarten hier nicht weiter eingegangen werden soll. Die nachfolgenden Ausführungen befassen sich ausschließlich mit der Oldtimerzulassung nach §23 StVZO.

2. Vor- und Nachteile der Oldtimerzulassungsarten

Vor- und Nachteile der Oldtimerzulassungsarten

H-Kennzeichen

Das H-Kennzeichen ist ein Kennzeichen für Liebhaber alter Fahrzeuge im Sinne eines amtlichen Kennzeichens, welches den Halter ermöglichen soll, einzelne Fahrzeuge im Straßenverkehr ohne Nutzungseinschränkungen rollfähig zu halten.

H-Kennzeichen

Das rote 07-Kennzeichen ist ein Kennzeichen für Sammler und Liebhaber alter Fahrzeuge im Sinne eines Wechselkennzeichens, welches dem Sammler ermöglichen soll, mit einem Kennzeichen Sammlungen von Fahrzeugen im Straßenverkehr rollfähig zu halten.

Die Nutzung der Oldtimer im öffentlichen Straßenverkehr ist je nach Zulassungsart jedoch an bestimmte Bedingungen und Auflagen gebunden, die wir Ihnen in der nachfolgenden Tabelle gegenüberstellen möchten.

  Zulassung mit H-Kennzeichen Zulassung mit 07-Kennzeichen
Vorteile
  • Keine Nutzungseinschränkungen
  • Pauschaler günstiger Steuersatz
  • günstig für Benutzer von Fahrzeugsammlungen
  • Haupt- und Abgasuntersuchung entfallen (Ausnahmen sind je nach zuständiger Zulassungsstelle möglich)
Nachteile
  • Haupt- und eventuell Abgasuntersuchung müssen regelmäßig eingehalten werden (Turnus alle 2 Jahre)
  • Stark eingeschränkte Nutzung. Fahrzeug darf nur bewegt werden, um Oldtimerveranstaltungen zu besuchen, Probe- und Überführungsfahrten durchzuführen sowie für Fahrten zum Zwecke der Reparatur und Wartung.
  • Führen eines Fahrtenverzeichnisses ist erforderlich 1

1 In das Fahrtenverzeichnis für das rote 07-Kennzeichen sind sämtliche Fahrten unter Bezeichnung des Fahrzeuges, der Angabe des Fahrzeugführers mit dessen Anschrift, dem Datum der Fahrt, deren Beginn und Ende der Fahrstrecke fortlaufend und wahrheitsgemäß einzutragen. Die Aufzeichnungen sind mindestens ein Jahr aufzubewahren und autorisierten Personen auf Verlangen jederzeit zur Prüfung auszuhändigen.


3. Benötigte Unterlagen für die Oldtimerzulassung

Benötigte Unterlagen für die Oldtimerzulassung

Zulassung mit H-Zulassung Zulassung mit 07-Zulassung
  • Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung
  • Zulassungsbescheinigung Teil II oder Fahrzeugbrief
  • Zulassungsbescheinigung Teil I oder Fahrzeugschein und Abmeldebescheinigung, wenn das Fahrzeug vor dem 01.10.2005 abgemeldet wurde
  • Amtliches Kennzeichen (nur wenn das Fahrzeug noch zugelassen ist)
  • Oldtimergutachten nach § 23 StVZO
  • Bescheinigung über bestandene Abgasuntersuchung nur für folgende Fahrzeuge:
    • Benzin ab Erstzulassung 01.07.1969
    • Diesel ab Erstzulassung 01.01.1977
  • Versicherungsnachweis
  • Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung
  • Polizeiliches Führungszeugnis (zu beantragen im Einwohnermeldeamt)
  • Auszug aus dem Verkehrszentralregister-VZR des KBA › www.kba.de
  • Formloser schriftlicher Antrag
  • Ggf. Einladung zu einem Oldtimertreffen, Klubtreffen (einmalige Vorlage erforderlich)
  • Geeigneter Eigentumsnachweis z. B. Kaufvertrag
  • Oldtimergutachten nach § 23 StVZO
  • Versicherungsnachweis


Das Oldtimergutachten nach § 23 StVZO zur Erlangung des H-Kennzeichens oder des roten 07-Kennzeichens und eine Abgasuntersuchung, wenn erforderlich, können durch unsere GTÜ-Prüfingenieure durchgeführt werden.

4. Zulassungskosten

Zulassungskosten

H- Kennzeichen 07-Kennzeichen
Zuteilung eines Kennzeichens 26,30 EUR 70,00 EUR
KBA 2,60 EUR 2,60 EUR
Zulassungsbescheinigung Teil II 3,60 EUR ——–
Fahrzeugscheinheft ——– 15,30 EUR
Ggf. bei ungetypten Fahrzeugen 15,30 EUR ——–
Wunschkennzeichen 10,20 EUR ——–