Campinggasprüfung nach DVGW G607 im privaten Bereich

Fehler oder Mängel an der Flüssiggas-Anlage eines Wohnwagens oder Wohnmobils können Menschenleben kosten und erhebliche Schäden verursachen. Lassen Sie ihre Flüssiggasanlage nur von Fachleuten ein- oder umbauen, instand setzen bzw. prüfen. Lesen Sie die Bedienungsanleitungen vor Inbetriebnahme der Geräte aufmerksam durch. Die Flüssiggasanlage muss vor der ersten Inbetriebnahme, nach jeder Reparatur, nach jedem Austausch eines Gerätes durch einen Fachmann überprüft und bescheinigt werden. Bei der Erstprüfung bekommen sie eine Prüfbescheinigung, die Sie im Fahrzeug stets mitführen sollten um den Ausrüstungsstand der aktuellen Flüssiggasanlage zu dokumentieren. Diese Prüfbescheinigung ist auch die Grundlage für die wiederkehrenden Prüfungen an Ihrer Flüssiggasanlage, die alle 2 Jahre durchzuführen ist. Man unterscheidet bei der Überprüfung der Flüssiggasanlagen in Campingfahrzeugen wie folgt:

Wohnmobil

Campinggasprüfung

Eine regelmäßige Prüfung der Gasanlage muss bei Wohnmobilen alle zwei Jahre erfolgen. Liegt bei der Hauptuntersuchung keine gültige Prüfbescheinigung für die Gasanlage vor, kann der Prüfingenieur keine HU-Plakette zuteilen. Bei uns können Sie sowohl die Hauptuntersuchung nach § 29 StVZO als auch die Campinggasprüfung nach DVGW 607 für Ihr Wohnmobil durchführen lassen.

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Wohnanhänger

Gasprüfung

Wohnanhänger benötigen bei der Hauptuntersuchung nicht zwingend eine gültige Prüfbescheinigung für Flüssiggasanlagen. Zu beachten ist allerdings, dass bei den meisten Campingplätzen eine gültige Prüfmarke für die Flüssiggasanlage Voraussetzung für einen Stellplatz ist. Des Weiteren kann bei einer ungeprüften Gasanlage der Versicherungsschutz gefährdet sein. Bei einem Brandschaden verlangen die Versicherungen als erstes die Gasprüfbescheinigung zur Einsicht. Daher ist auch hier, bei der Nutzung von Flüssiggasanlagen in Campingfahrzeugen, eine Überprüfung der Anlage durch den Fachmann zu empfehlen. Lassen Sie bei der Hauptuntersuchung Ihres Wohnanhängers die Gasanlage von uns mitprüfen. Kein zusätzlicher Aufwand für Sie, jedoch mehr Sicherheit beim Camping.

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VorbereitungSichtprüfungBrennprobeZündsicherung

Vorbereitung zur Campinggasprüfung

Campinggasprüfung PrüfheftVolle gastanks zur CampinggasprüfungPrüfplakette

Grafik: Prüfbescheinigung und Prüfplakette für die Gasanlage

  • Bringen Sie bitte zur Gasprüfung Ihre Erstbescheinigung oder Ihre Prüfbescheinigung (gelbes Prüfheft) mit. Sollte Ihre Prüfbescheinigung abhanden gekommen sein, stellen wir Ihnen unter Vorlage der Erstbescheinigung eine neue aus.
  • Stellen Sie sicher, dass eine ausreichend gefüllte Gasflasche zur Prüfung mit an Bord ist.
  • Prüfen Sie vorab alle Geräte auf Funktion
  • Falls Sie beispielsweise einen Wassererhitzer verbaut haben, befüllen Sie bitte den Wassertank.

1. Sichtprüfung

Campinggasprüfung Wohnmobil

Foto: Hymer Wohnmobil

 
Volle Gastanks zur Campinggasprüfung

Foto: Flaschenraum

 
Gasherd zur Campinggasprüfung

Foto Gaskocher

 
Gasanschlüsse

Foto: Absperrventile

 
Gaskasten begutachten:/
  • Gaskasten auf äußerliche und Beschädigungen im Innenraum prüfen,
  • Gasflaschen auf Befestigung und Beschädigungen prüfen,
  • Vorhandensein von ausreichenden Belüftungsöffnungen von mind. 100 cm²,
  • Vorhandensein eines geeigneten Druckreglers (nicht älter als 10 Jahre),
  • passt der Regler zur eingebauten Gasanlage (Druck und Durchflussmenge)
  • ist der Druck der Anlage durch einen Aufkleber angegeben (30 oder 50 mbar)
  • sind elektrische Leitungen ordnungsgemäß verlegt
  • Schlauchleitungen auf Beschädigungen prüfen,
  • Schlauchleitungen müssen DIN 4815-2 oder EN 1763 entsprechen,
  • Schlauchleitungen auf max. zul. Länge (max. 400±50 mm) prüfen,
  • Schlauchleitungen auf Alter (max. 10 Jahre) prüfen.
Innenraum begutachten:/
  • Rohrleitungen auf Beschädigungen prüfen,
  • Absperrhähne auf Beschädigung und Funktion sowie unverwechselbare Kennzeichnung prüfen,
  • Gasverbrauchsgeräte auf Beschädigungen und Kennzeichnung mit Typenschild prüfen
  • sind alle Hinweisschilder angebracht

2. Die Brennprobe

  • Gasverbrauchsgeräte nacheinander zünden,
  • auf höchster Stufe Gasverbrauchsgeräte gemeinsam einige Zeit laufen lassen,
  • auf homogenes Flammbild achten.

3. Die Zündsicherungen

  • die Absperrventile der Gasverbrauchsgeräte hintereinander schließen,
  • die thermoelektrische Zündsicherung muss nun innerhalb von 60 Sekunden schließen (das Schließen der Zündsicherung ist akustisch durch ein leichtes klicken wahrnehmbar),
  • neben den Zündsicherungen kann ebenfalls die Funktion der Absperrhähne durch dessen Betätigung und dem Erlöschen der Flamme geprüft werden.
  • Gaszufuhr über den Absperrhahn wieder öffnen und beim Anzünden darf keine Flamme entstehen, da die thermoelektrische Zündsicherung die Gaszufuhr nun gesperrt hat.