Kompetente Hilfe beim Gebrauchtwagenkauf und -verkauf

Das Schuldrechtsmodernisierungsgesetz brachte zum 1. Januar 2002 einschneidende Veränderungen auch beim Gebrauchtwagenkauf. Besonders ältere Fahrzeuge (ab 8 Jahren) werden in der Regel gewerblich nicht mehr angeboten. Der Grund hierfür ist, dass beim Verkauf eines Gebrauchtwagens durch den gewerblichen Kfz-Handel oder einem Unternehmer Gewährleistung auf den verkauften Gegenstand zu geben ist. Das Alter des Fahrzeuges spielt dabei keine Rolle. Die Dauer der Gewährleistung beträgt jedoch auch hier 2 Jahre, wenn sie nicht vertraglich auf 1 Jahr begrenzt wird. Darüber hinaus ist nach dem Kauf eines Fahrzeuges beim gewerblichen Händler oder Unternehmer in den ersten 6 Monaten der Verkäufer in der Beweislast. Danach liegt die Beweislast für etwaige Mängel am Fahrzeug beim Käufer. Sorgen Sie also schon vor dem Kauf oder Verkauf des Fahrzeuges vor und vermeiden aufreibende und kostspielige Streitigkeiten.

Mit dem Gebrauchtwagenzustandsbericht ergeben sich nun für den Privatmann die gleichen Vorteile bei Nutzung der sachverständigen Beurteilung des Fahrzeuges, wie für den Handel.

Mit dem Zustandsbericht für Gebrauchtwagen nach System GTÜ helfen wir den Käufern und Verkäufern, das Fahrzeug exakt zu beschreiben und rechtssicher zu dokumentieren. Wir können aufgrund unserer langjährigen Erfahrung einschätzen, ob es sich um normalen Verschleiß, um technische Mängel oder um ein Unfallfahrzeug handelt. Somit können schon vor der Unterschrift unter dem Kaufvertrag etwaige Streitpunkte im Vorfeld geklärt werden. Streitigkeiten über den technischen Zustand eines Fahrzeuges nach dem Kauf enden nicht selten vor Gericht. Sorgen Sie vor und lassen Sie das Fahrzeug von uns kompetent und neutral prüfen.

Die Kosten für die Besichtigung Ihres Fahrzeuges und für die anschließende Erstellung des Zustandsberichtes liegen je nach Aufwand zwischen 75,00 EUR – 150,00 EUR einschließlich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Notwendige Anfahrtskosten werden separat berechnet und zuvor vereinbart.

Wünschen Sie weitergehende Prüfungen oder interessieren Sie sich für ein Fahrzeug, welches sich fernab von Ihrem Wohnort befindet, so sprechen Sie uns an und wir besichtigen und erstellen einen Zustandsbericht für Ihr ausgewähltes Fahrzeug. Ersparen Sie sich somit unnötige Kosten und Streitigkeiten beim Gebrauchtwagenkauf und nutzen unsere Erfahrung und Kompetenz.

Gebrauchtwagenzustandsbericht

Folgende Baugruppen werden auf Funktion und etwaige Mängel geprüft, sowie rechtssicher dokumentiert:

GTÜ-Sachverständige am Pkw
(Foto: GTÜ)

  • Untersuchung auf etwaige Unfallspuren an der Karosserie (zerstörungsfreie Lackschichtprüfung)
  • Fahrwerk
  • Bereifung
  • Lenkung
  • Aggregate
  • Elektrik/Elektronik
  • Ausstattungen
  • Historie/Lebenslauf
  • Probefahrt