FAQ zu Oldtimern: Das sollten Sie wissen!

Hier finden Sie einen kurzen Überblick über häufig gestellte Fragen zu Oldtimern und Oldtimer-Zulassungen.

1. Wer führt die Begutachtung zur Einstufung als Oldtimer durch?

Wer führt die Begutachtung zur Einstufung als Oldtimer durch?

Die Begutachtung zum Erlangen des roten 07-Kennzeichens und des H-Kennzeichens führen die Prüfingenieure der GTÜ und alle in Deutschland amtlich anerkannte Überwachungsinstitutionen durch. Sprechen Sie uns an und vereinbaren Sie einen Besichtigungstermin für Ihr Fahrzeug.

2. Was kostet die Begutachtung zur Einstufung als Oldtimer?

Was kostet die Begutachtung zur Einstufung als Oldtimer?

Je nach Fahrzeugart, zulässiger Gesamtmasse und Aufwand ergeben sich unterschiedliche Mindestentgelte:

  • für PKW ab 83,00 EUR
  • für Nutzfahrzeuge (Lkw, AM, ZM u.a.)
  • für Kraftrad 56,00 EUR
3. Wie alt muss mein Fahrzeug mindestens sein, um als Oldtimer zugelassen zu werden?

Wie alt muss mein Fahrzeug mindestens sein, um als Oldtimer zugelassen zu werden?

Als Oldtimer im Sinne des Verordnungsgebers sind Fahrzeuge zu verstehen, die nachweislich vor mehr als 30 Jahre hergestellt wurden oder in den Verkehr gekommen sind. Neben dem Erstzulassungsdatum aus den Fahrzeugpapieren sind u.a. auch Produktionsnachweise des Fahrzeugherstellers oder entsprechende Fachliteratur zur Nachweisführung geeignet. Die Nachweispflicht des Fahrzeugalters liegt in der Hand des Fahrzeughalters. Gerne sind wir Ihnen bei der Datenrecherche Ihres Oldtimers behilflich.

4. Wann lohnt sich die Zulassung als Oldtimer überhaupt?

Wann lohnt sich die Zulassung als Oldtimer überhaupt?

Die Zulassung als Oldtimer kann Ihnen Einsparungen bei der Kfz-Steuer und die freie Einfahrt in ausgewiesenen Umweltzonen garantieren. Unabhängig von dem Hubraum des Motors oder dem Schadstoffausstoß, wird derzeit eine pauschale Kfz-Steuer von 191,73 EUR für Oldtimer fällig. Somit beginnt bei Dieselfahrzeugen das Steuer-Sparen bereits ab einem Hubraum des Motors von 600 cm³ und bei Benzinern ab 800 cm³ – im Vergleich zum regulären amtlichen Kennzeichen.

Darüber hinaus gewährt man nun Fahrzeugen mit Oldtimerzulassung in den Städten mit ausgewiesenen Umweltzonen auch freie Einfahrt. Eventuelle Auflagen für die Einfahrt von Oldtimern in die Umweltzonen können jedoch von den einzelnen Städten gefordert werden.

5. Welche Anforderungen werden an einen Oldtimer gestellt?

Welche Anforderungen werden an einen Oldtimer gestellt?

Zur Erlangung einer Oldtimerzulassung muss sich das Fahrzeug grundsätzlich in einem guten Pflege- und Erhaltungszustand befinden. Die wesentlichen Baugruppen müssen dabei weitgehend in Originalkonfiguration, im Originalzustand oder nachweislich zeitgenössisch sein.

Bei Fragen rund um die Originalität Ihres Oldtimers sind wir Ihnen gerne behilflich. Wir haben die Möglichkeit auf ein großes Archiv für historische Fahrzeuge zurückgreifen zu können. Oldtimer-Liebhaber können sich auch gerne selbst auf unserem Oldtimer-Informationssystem umsehen und nach Literatur, Test- und Fahrzeugberichten sowie Prospekten aus den vergangenen 120 Jahren suchen.

6. Welche Abweichungen vom Originalzustand sind zulässig?

Welche Abweichungen vom Originalzustand sind zulässig?

Optische und technische Änderungen an dem Oldtimer gegenüber dem Originalzustand sind nur mit Teilen aus gleichen Fahrzeugbaureihen möglich oder wenn die Änderung innerhalb von 10 Jahren nach der Erstzulassung Ihres Fahrzeuges vorgenommen wurden. Die vorgenommenen Änderungen sind entsprechend vom Fahrzeughalter nachzuweisen.

7. Wie können technische und optische Änderungen an der Originalität nachgewiesen werden?

Wie können technische und optische Änderungen an der Originalität nachgewiesen werden?

Mit entsprechenden Unterlagen kann die Originalität nachgewiesen werden. Originalitätsnachweise können z.B. sein:

  • Fahrzeugbrief oder Zulassungsbescheinigung Teil II im Original oder eines Fahrzeuges desselben Typs
  • Damalige Gutachten
  • Damalige Herstellerfreigaben
  • Fachliteratur
  • Presseveröffentlichungen (Testberichte, Fahrzeugvorstellungen u.a.)
  • Fahrzeugspezifische Dokumente (Betriebsanleitungen, oder Originalprospekte)

Bei der Beschaffung der entsprechenden Originalitätsnachweise helfen wir Ihnen gerne weiter.

8. Sind neuzeitliche technische Änderungen an einem Oldtimer möglich?

Sind neuzeitliche technische Änderungen an einem Oldtimer möglich, obwohl sie eine Abweichung von der Originalität darstellen?

Ja, Änderungen gegenüber dem Auslieferungszustand am Fahrzeug, die auf Nachrüstungspflichten gemäß §72 StVZO zurückzuführen sind, wie z.B. die Nachrüstung von Gurten, Warnblinkanlagen oder Fahrtrichtungsanzeigern, um nur einige zu nennen, sind zulässige Abweichungen vom Originalzustand.

Zulässig sind auch nachträgliche Anpassungen an den Stand der Technik, wie z.B. die Kat-Nachrüstung, der Gasanlagenumbau, die Umrüstung von 6V auf 12V Betriebsspannung oder der Radioumbau, insofern bestimmte Kriterien eingehalten werden.

Neuzeitliche technische Änderungen sollten Sie immer mit dem Prüfingenieur Ihres Vertrauens zuvor besprechen, damit Ihr Fahrzeug den Oldtimerstatus nicht verliert.

9. Muss auch ein Fahrzeug mit H-Kennzeichen zur HU/AU?

Muss auch ein Fahrzeug mit H-Kennzeichen zur HU/AU?

Oldtimer mit H-Kennzeichen unterliegen gemäß dem Verordnungsgeber der periodischen Fahrzeugüberwachung. Somit sind die Hauptuntersuchung und ggf. die Abgasuntersuchung derzeit alle 2 Jahre durchführen zu lassen. Die Pflicht zur Durchführung der Abgasuntersuchung hängt jedoch von der Erstzulassung und der Antriebsart des Oldtimers ab (bitte Frage 12 lesen).

10. Muss ein Fahrzeug mit rotem 07-Kennzeichen zur HU/AU?

Muss ein Fahrzeug mit rotem 07-Kennzeichen zur HU/AU?

Nein, Fahrzeuge mit rotem 07-Kennzeichen unterliegen gemäß dem Verordnungsgeber nicht der periodischen Fahrzeugüberwachung hinsichtlich der „Verkehrssicherheit und Vorschriftsmäßigkeit“. Die Verantwortung dafür liegt ausschließlich beim Halter und beim Fahrer.

Es ist jedoch zu beachten, dass die zuständigen Zulassungsstellen der Länder Ausnahmen festlegen können. Es ist u.a. möglich, dass die zuständige Zulassungsstelle einen regelmäßigen Nachweis der „Verkehrssicherheit und Vorschriftsmäßigkeit“ des Fahrzeuges einfordern. Entsprechende Ausnahmen sind bei den örtlichen Zulassungsstellen zu erfragen.

11. Wann benötigt mein Oldtimer eine Abgasuntersuchung?

Wann benötigt mein Oldtimer eine Abgasuntersuchung?

Eine Pflicht zur regelmäßigen Durchführung der Abgasuntersuchung besteht für nachfolgende Fahrzeuge:

  • Fremdzündungsmotor – also Otto- oder Wankelmotor
  • Erstzulassungstermin ab dem 1. Juli 1969
  • Selbstzündungsmotor – also Dieselmotor
  • Erstzulassungstermin ab dem 1. Januar 1977

12. Kann ich mit einem Oldtimer in ausgewiesene Umweltzonen einfahren?

Kann ich mit einem Oldtimer in ausgewiesene Umweltzonen einfahren?

Ja. Die seit Anfang des Jahres 2008 in einigen Großstädten ausgewiesenen Umweltzonen können von Oldtimern befahren werden.

Bei Oldtimern spielt es keine Rolle, in welche Emissionsklasse das Fahrzeug eventuell eingestuft ist. Hier gilt allein der Status des Oldtimers.

Auch Oldtimer, die kein deutsches H-Kennzeichen besitzen, unterliegen nicht dem Fahrverbot in Umweltzonen. Darauf weist der DEUVET in einer Veröffentlichung hin. Voraussetzung ist jedoch, dass die Fahrzeuge die Anforderungen zur Erteilung des H-Kennzeichens erfüllen. Eine entsprechende Nachweispflicht liegt auch hier wieder beim Halter oder Fahrer des Fahrzeuges.

13. Wie kann ich erfahren, was mein Oldtimer noch wert ist?

Wie kann ich erfahren, was mein Oldtimer noch wert ist?

Als Bewertungspartner der Firma › Classic Analytics bieten wir Ihnen die Möglichkeit, den genauen Wert Ihres Fahrzeuges zu ermitteln.

Bei einer Fahrzeugbesichtigung ermitteln wir den Pflege- und Erhaltungszustand, die Ausstattung sowie die Originalität Ihres Oldtimers. Im Anschluss erstellen wir ein Bewertungsgutachten gemäß einer Datenrecherche.

Ein Bewertungsgutachten für Oldtimer kann erforderlich werden, wenn Sie mit dem Gedanken spielen einen dieser wunderbaren Zeitgenossen zu erwerben oder zu verkaufen. Darüber hinaus fordern auch die Versicherungen regelmäßig die Vorlage von Bewertungsgutachten für Oldtimer. Weiteres erfahren Sie unter der Rubrik › Oldtimerbewertung.

Bei fragen zu Oldtimern und Oldtimer-Zulassungen sind wir gern für Sie da.

Büro Oberhavel

Kfz-Prüfzentrum Bergfelde im AH Gebr. Petzke GmbH, Ingenieurbüro Hagen Hasselberg.

Birkenwerderstr. 1
16562 Bergfelde

Telefon 0 33 03/ 52 08 38
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Ansprechpartner
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Büro Potsdam-Mittelmark

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Kfz-Prüfstelle Michendorf

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www.pruefstelle-michendorf.de/

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Dipl.-Ing. Roland Sieber